Weiterführende Schulen
Liebe Eltern,
nach der Grundschule steht die erste wichtige Entscheidung über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes an. Es ist von größter Bedeutung, dass hier die richtige Wahl getroffen wird. Davon hängt es ab, ob Ihr Kind in der Schule Erfolg hat und sich wohl fühlt. Kinder haben unterschiedliche Eignungen und Begabungen, die sich nicht unbedingt schon am Ende der vierten Klasse offenbaren.
Es gilt, diejenige Schulart zu finden, die den Fähigkeiten Ihres Kindes am ehesten entspricht. Die Interessen und die Leistungen des Kindes sollen die Grundlage der Schulwegentscheidung sein, nicht in erster Linie die Erwartungen und Wünsche der Eltern.
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie vor allem bedenken, dass die in Bayern angebotenen Schullaufbahnen gleichwertig sind, wenn auch nicht gleichartig. Sie erfordern annähernd die gleiche Ausbildungszeit, ermöglichen Übergänge und vermitteln Abschlüsse, auf denen aufgebaut werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie hier:
Eltern-Info_Übertrittsbedingungen
Übertritt in die Mittelschule
Voraussetzung ist das Vorrücken in die 5. Jahrgangsstufe. Die Mittelschule kann nach dem Besuch einer M-Klasse nach der 10. Jahrgangstufe auch mit der "Mittleren Reife" verlassen werden. Die für Martinschüler zuständige Mittelschule im Schulsprengel ist die Kaulbergschule.
Übertritt in die 5. Klasse einer sechsstufigen Realschule
Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Klasse einer sechsstufigen Realschule: Am 30. Juni, d.h. zu Beginn des Schuljahres, darf der Schüler noch nicht 12 Jahre alt sein. Die Eignung für den Übertritt muss vorliegen.
Die Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik und Heimat- und Sachunterricht wird gebildet. Bis 2,66 = Übertritt möglich, bei 3,0 und schlechter = Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht.
Übertritt in die 5. Klasse eines Gymnasiums
Aufnahmebedingungen für die 5. Klasse: Geeignet sind alle Schüler mit einer Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch/Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bis 2,33.
Der Übertritt ist dann ohne Probeunterricht möglich.
Ist die Durchschnittsnote schlechter als 2,33 muss der Schüler für die Aufnahme an ein Gymnasium am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Wer in ein Musisches Gymnasium eintreten will, muss zusätzlich eine Prüfung zur Feststellung der musischen Begabung bestehen. Sie entfällt, wenn diese Eignung bereits im Übertrittszeugnis der Grundschule vermerkt ist.
Für den Übertritt ans Gymnasium ist ein bestimmtes Höchstalter festgelegt. Stichtag ist der 30. Juni des betreffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.