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Informationen zur Schulanmeldung für das neue Schuljahr

Schulanmeldung mit gleichzeitigem Schulspiel der Kinder

Mittwoch, 6. März 2024, ab 12 Uhr 

Zur Schulanmeldung bekommen Sie auch noch eine schriftliche Einladung mit der genauen Uhrzeit. Bitte kommen Sie zu dieser Zeit mit Ihrem Kind in die Schule. 

Für das Schuljahr 2024/25 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder (01.10.2016 - 30.09.2017). Bei der Anmeldung bitte Zurückstellungsbescheid mitbringen

alle Kinder, deren Einschulung im Vorjahr auf Antrag der Erziehungsberechtigten um ein Jahr verschoben wurde (01.07.2017 - 30.09.2017)

alle Kinder, die vom 01.10.2017 - 30.09.2018 geboren sind (regulär schulpflichtige Kinder)

Die Einschulung von Kindern, die im Juli, August, September 2018 geboren wurden (Korridorkinder), kann nach der Schuleinschreibung / dem Schulspiel und der Beratung durch die Schule auf schriftlichen Antrag bis zum 10.04.2024 um ein Jahr verschoben werden

Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2018 geboren wurden (vorzeitige Kinder), können auf schriftlichen Antrag der Eltern  aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2018 sechs Jahre alt werden (vorvorzeitige Kinder), ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird

Was sind die Aufnahmebedingungen?

In der Martinschule können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern am Tag der Einschreibung im Sprengel der Schule wohnen. Eltern, die nach der Schuleinschreibung in den Sprengel zuziehen bitten wir, sich telefonisch (0951-9 22 10 20) mit uns in Verbindung zu setzen. Die Einschreibung erfolgt für diese Kinder aber noch an der Sprengelschule des "alten Wohnsitzes".

Wichtig: Ein/e Erziehungsberechtigte/r kommt persönlich mit Kind zur Schulanmeldung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss

Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung (soweit schon möglich; kann nachgereicht werden) oder

Kinder-Untersuchungsheft mit dem Nachweis über die U9

Nachweis über einen Masernimpfschutz bzw. Impfpass

Informationsbogen aus dem Kindergarten (freiwillig)

Schulanmeldung für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann von den Eltern gleich am Förderzentrum angemeldet werden, wenn bereits feststeht, dass sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder wenn er vermutet wird. Das Förderzentrum benachrichtigt die Regelschule.   

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie gerne auf uns zu.

Die Aufnahmebedingungen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de

Was muss ich bei der Aufnahme besonders beachten ?

Mit sechs Jahren gilt ein normal entwickeltes Kind als schulfähig, d. h. es ist körperlich, geistig-seelisch und sozial-emotional so weit entwickelt, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können auch vorzeitig (auf Antrag) aufgenommen werden. Dies gilt für Kinder, die nach dem Stichtag, spätestens aber am 31. Dezember sechs Jahre alt werden. Dazu müssen die Eltern bei der Schuleinschreibung einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme stellen.

Zurückstellung vom Schulbesuch

Kinder können auch zurückgestellt werden,wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung. Sie stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrkraft und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Was braucht das Kind zum Schulanfang?

Eine Aufstellung darüber, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden, gibt es - neben anderen wichtigen Informationen- am ersten Elternabend (Termin: Juli 2024). 

Schulwegtraining

Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.

Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.

Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.

Welche Bildungsschwerpunkte werden in dieser Schulart gesetzt?

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt, sondern auch das soziale Verhalten, die schöpferische Kraft, die Wahrnehmungs- und die Ausdrucksfähigkeit der Kinder gefördert.

Um möglichst jedem Kind gerecht zu werden, gibt es neben dem Unterricht vor der ganzen Klasse auch Formen der Einzel-, Partner- und der Gruppenarbeit sowie Formen selbständigen Lernens.
In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe findet der sogenannte grundlegende Unterricht statt: In der 1. und 2. Klasse gibt es einen Block von 16 Unterrichtsstunden, in denen die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat-uns Sachunterricht, Musik- und Bewegungserziehung und Kunsterziehung zusammengefasst sind. Die Lehrkraft erteilt in diesen Fächern keinen nach dem Stundenplan festgelegten Fachunterricht im Stundenrhythmus. Vielmehr geht er in kleineren Zeiteinheiten vor und wechselt dabei zwischen den einzelnen Fächern ab.
Beim Unterricht in der 1. Klasse geht es vor allem darum, die Freude der Kinder am Lernen zu erhalten und zu fördern. Deshalb werden im Anfangsunterricht auch spielerische Tätigkeiten und Lernweisen aus dem Kindergarten aufgegriffen.
In einer Grundschulklasse wird der Unterricht meist nach dem Klassenlehrerprinzip, d.h. von einem Lehrer bzw. einer Lehrerin erteilt, denn es kommt Kindern in diesem Alter entgegen, wenn sie es in ihrer neuen Umgebung nicht mit einer Vielzahl von Fachlehrkräften zu tun haben, sondern sich auf eine Person konzentrieren können.
Die ersten Noten gibt es im Jahreszeugnis der 2. Klasse; vorher erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisberichte über ihr Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten. In den Jahrgangsstufen 1 - 3 werden zum Halbjahr Lernentwicklungsgespräche durchgeführt.

Welche Abschlüsse erhalte ich hier?

Die Grundschule verleiht keine Abschlüsse. In der vierten Klasse wird Anfang Mai für jedes Kind ein Übertrittszeugnis ausgestellt, in dem festgestellt wird, für welche Schulart es geeignet ist.

Welche Schulen kann ich nach der Grundschule besuchen?

Mittelschule

Gymnasium

Sechsstufige Realschule